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Wertermittlungsrichtlinien (WertR) Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) erhalten Hinweise für die Ermittlung des Verkehrswertes von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Ihre Anwenung soll eine Objektive Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen. Quelle: WertR |
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