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DURCH SCHAFFUNG EINHEITLICHER STANDARDS Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt, umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung des von ihm beauftragten Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte oder falsche Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen. Nach einem circa 4-semestrigen nebenberuflichen Aufbaustudiums bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut der Technischen Akademie Südwest e.V., Sitz Universität Kaiserslautern, habe ich im Jahre 1999 die Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Sachverständigen (TASⓇ) für Grundstücksbewertung“ absolviert. Zertifizierte Sachverständige müssen ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachweisen. Die Zertifizierung durch die TASⓇ wurde mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen zertifizieren, zu erreichen. Wollen beispielsweise internationale Anleger in Deutschland in Immobilien investieren, so besteht für sie der Bedarf an Sachverständigen, die über ein Zertifikat verfügen, das Kompetenz, Zuverlässigkeit und weltweites Vertrauen dokumentiert. Zudem besteht eine fast vollständige Übereinstimmung der fachlichen Voraussetzungen zwischen den für die TASⓇ zertifierten und den öffentlich bestellten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken geltenden Regelungen. |
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