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DURCH SCHAFFUNG EINHEITLICHER STANDARDS

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ und
„Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt, umso
wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber,
die Qualifikation und die Qualitätssicherung des
von ihm beauftragten Sachverständigen kritisch zu
hinterfragen. Fehlerhafte oder falsche Gutachten
können zu hohen Vermögensschäden führen.

Nach einem circa 4-semestrigen nebenberuflichen
Aufbaustudiums bei dem bundesweit renommierten
Ausbildungsinstitut der Technischen Akademie
Südwest e.V., Sitz Universität Kaiserslautern, habe
ich im Jahre 1999 die Abschlussprüfung zum
„Zertifizierten Sachverständigen (TASⓇ) für Grundstücksbewertung“
absolviert.

Zertifizierte Sachverständige müssen ihre persönliche
Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation
sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber der
Zertifizierungsstelle nachweisen.

Die Zertifizierung durch die TASⓇ wurde mit dem
Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit
für Stellen, die Personen zertifizieren, zu
erreichen. Wollen beispielsweise internationale
Anleger in Deutschland in Immobilien investieren,
so besteht für sie der Bedarf an Sachverständigen,
die über ein Zertifikat verfügen, das Kompetenz,
Zuverlässigkeit und weltweites Vertrauen dokumentiert.
Zudem besteht eine fast vollständige Übereinstimmung
der fachlichen Voraussetzungen zwischen
den für die TASⓇ zertifierten und den öffentlich
bestellten Sachverständigen für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken
geltenden Regelungen.

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