Immobilienbewertung Hanau
Hanau wächst – und mit der Stadt bewegen sich die Immobilienwerte: vom Altbau in der Innenstadt über Reihenhäuser in Steinheim und Klein-Auheim bis zu Neubauprojekten auf den Konversionsflächen. Wer hier erbt, verkauft, sich scheiden lässt oder finanziert, braucht einen Wert, der Bestand hat – vor dem Finanzamt, vor Gericht und in jeder Verhandlung.
Ihr Immobiliengutachter vor Ort in Hanau
Mit dem Büro in der Donaustraße 19a ist die Matthias Conrad Immobilienwerte GmbH direkt in Hanau vertreten. Matthias Conrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und seit über zwei Jahrzehnten in der Wertermittlung tätig – mit genauer Kenntnis der Hanauer Stadtteile und des Umlands.
Leistungen in Hanau und Umgebung
- Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) für Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte
- Gutachten für Erbschaft und Schenkung – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt
- Bewertung bei Scheidung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Markt- und Beleihungswertermittlung für Banken und Finanzierungen
- Restnutzungsdauer-Gutachten für Vermieter – höhere AfA, weniger Steuern
Büro Hanau
Matthias Conrad Immobilienwerte GmbH
Donaustraße 19a
63452 Hanau
Telefon: 06664 918683 · Mobil: 0171 7519374
Ortstermine in allen Hanauer Stadtteilen – Steinheim, Großauheim, Kesselstadt, Lamboy, Mittelbuchen – sowie im gesamten Main-Kinzig-Kreis und in Frankfurt am Main.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Vollgutachten oder reicht eine Kurzbewertung?
Für Behörden, Gerichte und das Finanzamt braucht es ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Für private Entscheidungen – etwa vor einem Verkauf – genügt oft eine kompaktere Werteinschätzung. Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Was unterscheidet den ö.b.u.v. Sachverständigen vom Makler?
Ein Makler schätzt, um zu verkaufen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Unparteilichkeit verpflichtet – sein Gutachten ist neutral, nachvollziehbar begründet und gerichtsfest.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Üblicherweise Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung und bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch.
