Skip to content

Beratung, Marktpreisermittlung oder Verkehrswertgutachten?

Nicht jeder Anlass verlangt ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Manchmal genügt eine fundierte mündliche Einschätzung, oft eine kompakte schriftliche Marktpreisermittlung. Sobald aber Gerichte, Behörden oder das Finanzamt beteiligt sind, führt am gerichtsfesten Gutachten kein Weg vorbei. Hier finden Sie die drei Stufen im Vergleich, mit Leistungsumfang, Grenzen und Honorar – dazu das Nutzungsdauergutachten für den steuerlichen Nachweis einer höheren Abschreibung.

Stufe 1 · Mündlich

Immobilienberatung

Vor einem Kauf, einem Verkauf oder einer Investitionsentscheidung steht fast immer dieselbe Frage: Was ist die Immobilie tatsächlich wert? Für eine erste belastbare Einordnung braucht es noch kein schriftliches Gutachten. In der Beratung sichtet der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige Matthias Conrad Ihre Unterlagen, gleicht das Objekt mit aktuellen Marktdaten ab und bespricht mit Ihnen eine überschlägige Werteinschätzung, auf Wunsch direkt beim Ortstermin. Sie wissen danach, wo Ihre Immobilie steht und ob sich ein schriftliches Gutachten für Ihren Fall überhaupt lohnt.

ErgebnisMündliche Einschätzung und Empfehlung, kein schriftliches Dokument
Geeignet fürErste Orientierung vor Kauf oder Verkauf, Investitionsentscheidungen, Vorprüfung vor einem Gutachten
HonorarNach Zeitaufwand: 170,00 € je Stunde inkl. 19 % MwSt.

Stufe 2 · Schriftlich kompakt

Marktpreisermittlung – das Kurzgutachten

Wer ein Ergebnis schwarz auf weiß braucht, ohne den Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens zu bezahlen, ist mit dem Kurzgutachten richtig: eine schriftliche Marktpreisermittlung mit Innen- und Außenbesichtigung, Auswertung Ihrer Unterlagen und einer kompakten, nachvollziehbaren Herleitung des Werts.

Typische Anlässe sind Kauf und Verkauf, die eigene Vermögensübersicht oder die Abstimmung innerhalb der Familie. Wichtig zu wissen: Für gerichtliche Auseinandersetzungen und den Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht ein Kurzgutachten nicht aus. Dafür gibt es das Verkehrswertgutachten.

ErgebnisKompaktes schriftliches Wertgutachten
Geeignet fürKauf und Verkauf, Vermögensübersicht, familieninterne Entscheidungen
Nicht geeignet fürGerichte, Behörden und Finanzamt
Honorar900,00 € zzgl. 19 % MwSt.; je weitere Nutzungseinheit zzgl. 10 %, Aufmaß bei Bedarf zzgl. 150,00 € – alle Details in der Honorarübersicht

Stufe 3 · Gerichtsfest

Verkehrswertgutachten – die gerichtsfeste Bewertung

Das Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste Form der Immobilienbewertung. Es wird nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt: mit ausführlicher Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, Wertermittlung nach den normierten Verfahren sowie vollständiger Foto- und Unterlagendokumentation.

Beauftragt wird es immer dann, wenn das Ergebnis halten muss. Das gilt bei Erbschaft und Schenkung (§ 198 BewG), bei Scheidung und Zugewinnausgleich, bei steuerlichen Bewertungen, Zwangsversteigerung oder Beleihung.

ErgebnisVollständiges, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten
Geeignet fürGericht, Finanzamt, Behörden und Banken – überall dort, wo die Bewertung Bestand haben muss
HonorarNach Honorarrichtlinie, gestaffelt nach Immobilienwert. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot – zur Honorartabelle

Steuerlicher Nachweis

Nutzungsdauergutachten – für eine höhere Abschreibung

Erstellung von Nutzungsdauergutachten durch den nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen Matthias Conrad für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als die gesetzlich unterstellte, kann die jährliche Abschreibung (AfA) entsprechend höher angesetzt werden.

Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG war nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das am 1. Dezember 2025 zurückgezogen wurde, durch Vorlage eines Gutachtens von Personen zu erbringen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind. Auch wenn das Schreiben zurückgezogen wurde, orientiert sich der Sachverständige an dessen fachlich fundierten Qualitätsstandards, soweit diese mit der BFH-Rechtsprechung vereinbar sind. Dazu zählen auch die Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen.

ErgebnisSchriftliches Gutachten zur tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes
Geeignet fürNachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – für Vermieter, Kapitalanleger und gewerbliche Eigentümer
Honorar900,00 € zzgl. 19 % MwSt. – mehr zum Ablauf unter Restnutzungsdauer-Gutachten

Die Leistungen im Überblick

BeratungMarktpreisermittlungVerkehrswertgutachtenNutzungsdauergutachten
Ergebnismündlichschriftlich, kompaktschriftlich, umfassendschriftlich, zur Nutzungsdauer
Besichtigungauf Wunschinnen und außeninnen und außennach Absprache
Gericht & FinanzamtneinneinjaFinanzamt: ja (§ 7 Abs. 4 EStG)
Honorar170,00 €/Std. inkl. MwSt.900,00 € zzgl. MwSt.nach Honorartabelle, Festpreis vorab900,00 € zzgl. MwSt.

Häufige Fragen

Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt oder vor Gericht?
Nein. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) und für gerichtliche Verfahren wird ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt. Das Kurzgutachten eignet sich für Kauf, Verkauf und die eigene Vermögensübersicht.

Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die mündliche Beratung wird nach Zeitaufwand mit 170,00 € je Stunde inkl. MwSt. abgerechnet. Die schriftliche Marktpreisermittlung (Kurzgutachten) kostet 900,00 € zzgl. MwSt. Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach der Honorarrichtlinie und dem Immobilienwert – Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot. Ein Nutzungsdauergutachten kostet 900,00 € zzgl. MwSt.

Welches Gutachten brauche ich für eine höhere Abschreibung?
Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG das Nutzungsdauergutachten. Es kostet 900,00 € zzgl. MwSt., also so viel wie die Marktpreisermittlung, ist aber für die Vorlage beim Finanzamt bestimmt.

Wie läuft die Bewertung ab?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Anlass und passenden Umfang. Danach folgen Unterlagenprüfung und Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung. Vom Ortstermin bis zum fertigen Gutachten vergehen je nach Unterlagenlage in der Regel wenige Wochen.

Unsicher, welche Stufe passt?

Ein kostenloses Erstgespräch klärt, welcher Umfang für Ihren Fall sinnvoll ist. Rufen Sie an unter 06664 918683 oder schreiben Sie an matthias.conrad@web.de. Welche Unterlagen benötigt werden, besprechen wir dabei gleich mit.

Jetzt unverbindlich anfragen

Matthias Conrad Immobilienwerte GmbH · Ringstraße 26, 36381 Schlüchtern · Telefon 06664 918683 · Mobil 0171 7519374. Ortstermine vereinbaren wir kurzfristig in ganz Hessen, mit Büros in Hanau, Frankfurt am Main und Darmstadt. Auch der Main-Kinzig-Kreis gehört zum Kerngebiet.